Winterdienst AGB
1. Leistungszeitraum
01. November bis 31. März
2. Leistungen:
2.1. Schneeräumung und Streudienst gemäß den gültigen Gesetzen für Salzburg
2.2. Kontroll- und Sicherungsmaßnahmen bei Tauwetter ( z.B. Bereich Eiszapfen, vereiste Stufen etc.) mit vom AN beigestellten Stehern uns Absperrbänder als Sofortmaßnahme.
2.3. Regelmäßiges Kehren (Entfernen des Streuguts in allen Schönwetterperioden, wie gesetzlich aufgrund des Winterdiensts.) Verordnung für Salzburg vorgeschrieben inkl. Abtransport und fachgerechter Entsorgung des Kehrgutes.
2.4. Dabei wird das Streugut insbesondere von den Gehstraßen von und zum Gebäude entfernt. Diese Leistung kann je Winterperiode auch mehrmals erfolgen.
2.5. Am Ende der Winterperiode erfolgt ein gründliches Kehren des gesamten Areals inkl. des Abtransportes des Streuguts.
2.6. Einsätze erfolgen ab Liegenbleiben des Schnees, bzw. Auftreten von Eisglätte.
2.7. Leistungserbringung bereits in den Nachtstunden (ab 22.00 Uhr, die Einsätze werden bei anhaltenden Schneefällen/Eisglätte während des Tages fortgesetzt)
2.8. Die tatsächlichen Arbeitszeiten richten sich nach der jeweiligen Wettersituation. Ein Anspruch auf eine bestimmte Arbeitszeit besteht nicht; ausgenommen Sondervereinbarungen, die aber eindeutig im Vertrag bzw. in gesonderten Leistungskonzepten seitens des AN werden müssen.
Die Schneeräumung betrifft den Gehsteig (ab einer Schneehöhe von 5 cm)
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Freihalten der Flächen von Schnee gemäß StVO § 93 und § 1319a ABG
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Bestreuen der Flächen bei Glatteis
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Beschaffung von Streugut
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Entfernen des Streuguts nach Beendigung der Saison